Gemäß der Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zur Sicherheit von Luftfracht schreibt Honkongs Zivilluftfahrtbehörde nun ein Screening sämtlicher auf dem Luftweg beförderter Fracht vor.

Die Richtlinie zur Verbesserung internationaler Standards für Luftfrachtsicherheit ist am 30. Juni 2021 vollständig in Kraft getreten und bedeutet, dass alle Absender nun folgende Verpflichtungen einhalten müssen:

  • sie müssen durch die zuständige Behörde als „validierter“ Bekannter Versender anerkannt worden sein, oder
  • sie werden als „unbekannter Versender“ eingestuft, was bedeutet, dass die gesamte Fracht vor dem Verladen in ein Transportflugzeug einem vollständigen Sicherheits-Screening unterzogen wird.
Wie kann Ihnen Technologie beim Einhalten dieser Vorschriften helfen?

Ab dem 30. Juni 2021 müssen alle Export-Luftfrachtgüter entweder auf Stückgutbasis oder in einer regulierten Luftfrachtkontrolleinrichtung untersucht werden, bevor sie zur Frachtbeförderung zugelassen werden.

Zur verbesserten Einhaltung dieser Vorschriften haben wir einige Updates für das CargoWise-Speditionsmodul veröffentlicht:

Verpackung von Sendungen

Um das Screening auf Packstück-/Stückgutbasis für sämtliche aus Hongkong ausgehende Luftfracht zu vereinfachen, kann nun im Feld „Inspektion“ eines Sendungsdatensatzes eine Inspektionsmethode für jede einzelne Packstückposition angewendet werden.

Es wird eine Warnmeldung angezeigt, wenn in der Spalte „Inspektion“ unter der Registerkarte „Verpackung“ die Option „UNK - Unbekannt“ ausgewählt und Hongkong als Ursprungsort (oder Umschlaghafen) der Sendung angegeben wurde.

Aktualisierung der Sendungs-Sicherheitserklärung

Auf dem Subregister „Sicherheitserklärung“ unter Konsolidierung > AWB wird die Screening-Methode auf Packstückebene in der Tabelle „Screening-Methode“ für alle verknüpften Sendungen angezeigt, wenn Hongkong als Ursprungsort der Konsolidierung angegeben wurde Andernfalls wird der Wert aus dem Feld „Inspektion“ des Sendungsdatensatzes übernommen.

Gemäß dieser neuen Richtlinie wird bei Konsolidierungen, deren Ursprungsort Hongkong ist, nun auch eine Warnung im Fenster „Endgültigen Master drucken“ angezeigt, wenn mindestens eine der verknüpften Sendungen dem CTO/Bodenabfertigungsdienstleister/der Fluggesellschaft als „Unbekannt“ gemeldet wurde (sodass die Fracht später gescreent werden kann).


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